Die Berufstätigkeit des Vaters oder der Mutter hat keinerlei Auswirkungen auf das Betreuungsgeld. Auch Eltern, die in Vollzeit arbeiten und ihr Kind währenddessen von einer Privatperson, etwa Großeltern, betreuen lassen, erhalten Betreuungsgeld. Die eigene Berufstätigkeit muss also nicht eingeschränkt werden.