Der Betriebsrat (BR) muss zwar zwingend ordnungsgemäß vor Ausspruch der Kündigung angehört werden, eine Zustimmung ist aber nicht erforderlich. Im Rahmen der Anhörung müssen ausnahmslos alle Hintergründe der Kündigung mitgeteilt werden. Ist der BR nicht oder nicht ordnungsgemäß angehört worden, ist die Kündigung unwirksam. Dies muss aber vom Arbeitnehmer geltend gemacht werden vor Gericht!