Das Betriebsverfassungsrecht gewährt dem Betriebsrat verschiedene Beteilungsrechte, die unterschiedlich stark ausgeprägt sind.
- Widerspruchsrechte
- Mitbestimmungsrechte
- Informationsrechte
- Beratungsrechte
- Anhörungsrechte
- Zustimmungsrechte
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Das Betriebsverfassungsrecht gewährt dem Betriebsrat verschiedene Beteilungsrechte, die unterschiedlich stark ausgeprägt sind.
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