Das Betreuungsgeld wird grundsätzlich ab dem 15. Lebensmonat des Kindes gezahlt. Wird Elterngeld bezogen, so kann das Betreuungsgeld schon vor dem 15. Lebensmonat, nämlich mit Beendigung des Elterngeldbezugs in Empfang genommen worden. Es wird jedoch immer nur längstens für 22 Monate gezahlt.