Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die ab dem 1. August 2012 geboren sind, können Betreuungsgeld beantragen, wenn die Kinder keine öffentlich geförderte Kita besuchen oder nicht durch eine Tagesmutter betreut werden. Die Zahlung setzt mit dem 15. Lebensmonat des Kindes oder dem Ende des Elterngeldbezugs ein. Das Betreuungsgeld wird höchstens für 22 Monate gezahlt.