Läßt man das Kind privat betreuen, dann steht das dem Bezug von Betreuungsgeld nicht entgegen. Dabei ist es unerheblich, ob diese private Betreuung durch eine bezahlte Fachkraft oder kostenlos etwa durch die Großeltern erfolgt. Wichtig ist nur, dass nicht auf eine durch öffentliche Gelder geförderte Tagesmutter zurückgegriffen wird.