Man kann frei wählen, wie lange man das Betreuungsgeld beziehen möchte. Auch der Bezug von nur einem Monat ist möglich. Sobald man sein Kind jedoch in eine Tagesstätte oder zu einer Tagesmutter gibt, entfällt der Anspruch auf Betreuungsgeld. Die Aufnahme in der Kita oder bei der Tagesmutter muss man der Bewilligungsstelle unverzüglich mitteilen.