Er kann bei aussichtslosen Klagen, unzumutbaren wirtschaftlichen Belastungen oder offensichtlich unbegründetem Widerspruch des Betriebsrats auf Antrag vom Arbeitsgericht von dieser Pflicht befreit werden.
Er kann bei aussichtslosen Klagen, unzumutbaren wirtschaftlichen Belastungen oder offensichtlich unbegründetem Widerspruch des Betriebsrats auf Antrag vom Arbeitsgericht von dieser Pflicht befreit werden.