Elterngeld und Betreuungsgeld zeitgleich zu beziehen ist nicht möglich. Grundsätzlich wird das Betreuungsgeld erst nach dem Ende des Bezugs von Elterngeld gezahlt. Eine Ausnahme besteht, wenn man die Auszahlung des Elterngeldes auf zwei Jahre ausdehnt. Dann kann man während des Bezugs der zweiten Hälfte des Elterngeldes Betreuungsgeld beziehen.
Es ist auch nicht möglich als Mutter Betreuungsgeld zu beziehen, wenn der Vater Elterngeld erhält, also etwa im 13. oder 14. Lebensmonat des Kindes. Umgekehrt natürlich ebensowenig.