Auch die Bewerbungsunterlagen derjenigen Bewerber, deren Einstellung der Arbeitgeber nicht in Betracht zieht, sind dem Betriebsrat vorzulegen.
(BAG14.12.2004, LAG Hamm01.08. 2003).
Auch die Bewerbungsunterlagen derjenigen Bewerber, deren Einstellung der Arbeitgeber nicht in Betracht zieht, sind dem Betriebsrat vorzulegen.
(BAG14.12.2004, LAG Hamm01.08. 2003).