Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dem betroffenen Arbeitnehmer eine Kopie der Stellungnahme des Betriebsrats zusammen mit der Kündigung auszuhändigen.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dem betroffenen Arbeitnehmer eine Kopie der Stellungnahme des Betriebsrats zusammen mit der Kündigung auszuhändigen.