Das Betreuungsgeld beträgt zunächst 100 Euro für Kinder im zweiten Lebensjahr. Und zwar ab dem 1. August 2013. Ab dem 1. August 2014 werden dann 150 Euro pro Kind gezahlt, und zwar für Kinder sowohl im zweiten als auch im dritten Lebensjahr.
Das Betreuungsgeld beträgt zunächst 100 Euro für Kinder im zweiten Lebensjahr. Und zwar ab dem 1. August 2013. Ab dem 1. August 2014 werden dann 150 Euro pro Kind gezahlt, und zwar für Kinder sowohl im zweiten als auch im dritten Lebensjahr.