Ja, auf das (umgangssprachlich Hartz IV genannte) Arbeitslosengeld II wird das Betreuungsgeld in voller Höhe angerechnet. Ausnahme: Wenn das Betreuungsgeld für die Altersvorsorge oder das Bildungssparen verwendet wird, erfolgt keine Anrechnung.
Eine Anrechnung erfolgt auch bei der Sozialhilfe (Grundsicherung und beim Kinderzuschlag.