Beim Bezug von Bafög gilt das gleiche wie beim Nebeneinander von Betreuungsgeld und Arbeitslosengeld I. Es erfolgt eine Anrechnung erst ab einer Summe von 300 Euro, die nur bei zwei und mehr Kindern erreicht wird.
Beim Bezug von Bafög gilt das gleiche wie beim Nebeneinander von Betreuungsgeld und Arbeitslosengeld I. Es erfolgt eine Anrechnung erst ab einer Summe von 300 Euro, die nur bei zwei und mehr Kindern erreicht wird.