Wie viel Betreuungsgeld wird an Eltern von Zwillingen oder Mehrlingen gezahlt?
Eltern von Zwillingen erhalten das komplette Betreuungsgeld für jedes Kind. Bei Drillingen oder weitere Mehrlingen gilt dies entsprechend.
Eltern von Zwillingen erhalten das komplette Betreuungsgeld für jedes Kind. Bei Drillingen oder weitere Mehrlingen gilt dies entsprechend.
Das Betreuungsgeld beträgt zunächst 100 Euro für Kinder im zweiten Lebensjahr. Und zwar ab dem 1. August 2013. Ab dem 1. August 2014 werden dann 150 Euro pro Kind gezahlt, und zwar für Kinder sowohl im zweiten als auch im dritten Lebensjahr.
Das Betreuungsgeld muss dort beantragt werden, wo auch das Elterngeld beantragt wird. Die Zuständigkeit ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Das Betreuungsgeld wird grundsätzlich ab dem 15. Lebensmonat des Kindes gezahlt. Wird Elterngeld bezogen, so kann das Betreuungsgeld schon vor dem 15. Lebensmonat, nämlich mit Beendigung des Elterngeldbezugs in Empfang genommen worden. Es wird jedoch immer nur längstens für 22 Monate gezahlt.
Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die ab dem 1. August 2012 geboren sind, können Betreuungsgeld beantragen, wenn die Kinder keine öffentlich geförderte Kita besuchen oder nicht durch eine Tagesmutter betreut werden. Die Zahlung setzt mit dem 15. Lebensmonat des Kindes oder dem Ende des Elterngeldbezugs ein. Das Betreuungsgeld wird höchstens für 22 Monate gezahlt.