Der Betriebsrat kann eine Ablehnung der Zustimmung nur auf einen der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend aufgeführten Gründe stützen. Diese sind a) Verstoß gegen Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Unfallverhütungsvorschriften b) Verstoß gegen Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG, sofern solche im Betrieb gelten c) Besorgnis der Benachteiligung anderer Arbeitnehmer d) Benachteiligung des von der personellen …
Mehr über „Mit welcher Begründung kann ein Betriebsrat seine Zustimmung verweigern?“ Lesen
Eine Einstellung liegt grundsätzlich vor, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert oder in ein unbefristetes umgewandelt wird. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht bei einem befristetem Probearbeitsverhältnis, wenn dem Betriebsrat bei Beginn der Beschäftigung mitgeteilt wurde, dass nach der Probezeit die Entfristung geplant ist, wenn der Stelleninhaber sich bewährt habe. (BAG 07.08.1990).
Eine für die Dauer von mehr als einem Monat vorgesehene Erhöhung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers von mindestens zehn Stunden pro Woche ist eine nach § 99 Abs 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung. Es kommt auch nicht darauf an, ob der Betriebsrat zuvor eine Stellenausschreibung im Sinne des § 93 BetrVG verlangt hat oder eine …
Mehr über „Ist die Aufstockung der Arbeitszeit eines schon Beschäftigten eine Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG?“ Lesen
Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, betriebsintern ausgeschrieben werden müssen (§ 93 BetrVG ). Aus der Pflicht die Stelle betriebsintern auszuschreiben folgt nicht die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Stelle auch betriebsintern zu besetzen. Der Arbeitgeber kann neben der betriebsinternen Ausschreibung die Stelle auch z.B. durch eine Zeitungsanzeige außerbetrieblich anbieten. § 93 …
Mehr über „Kann ein Arbeitgeber ohne Ausschreibung eine Stelle besetzen?“ Lesen
Auch die Bewerbungsunterlagen derjenigen Bewerber, deren Einstellung der Arbeitgeber nicht in Betracht zieht, sind dem Betriebsrat vorzulegen. (BAG14.12.2004, LAG Hamm01.08. 2003).
Der Betriebsrat hat nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes kein Recht zur Teilnahme an Vorstellungsgesprächen. Auf Basis einer Betriebsvereinbarung oder auf Grund von jeweiligen Absprachen kann dem Betriebsrat das Recht zur Teilnahme eingeräumt werden.
Es sind vorzulegen die von dem Stellenbewerber eingereichten Bewerbungsunterlagen, wie Lebenslauf, Zeugnisse, Lichtbild, Empfehlungsschreiben, Tätigkeits- und Prüfungsnachweise, Bewerbungsschreiben. Auch Unterlagen, die seitens des Bewerbers als vertraulich gekennzeichnet sind, sind dem Betriebsrat vorzulegen. Des Weiteren sind dem Betriebsrat vorzulegen die vom Arbeitgeber im Rahmen und zur Vorbereitung der Einstellung erstellten Unterlagen (z.B. Personalfragebögen) und die aus …
Mehr über „Welche Bewerbungsunterlagen sind dem Betriebsrat vorzulegen?“ Lesen
Bei der Berechnung der Wochenfrist ist der Tag, an dem die Unterrichtung zugegangen ist, nicht mitzurechnen. Ist die Unterrichtung an einem Dienstag dem Betriebsrat zugegangen, so endet die Frist mit Ablauf des folgenden Dienstags. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, ist Fristende am folgenden Werktag. Eine Fristverlängerung kann …
Mehr über „Wie berechnet sich die Wochenfrist des § 99 BetrVG?“ Lesen
Eine bestimmte Form ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Unterrichtung kann auch mündlich erfolgen. Aus Beweisgründen ist die schriftliche Unterrichtung zweckmäßig.
Da der Betriebsrat eine Frist von einer Woche hat, um Stellung zu der geplanten Einstellung zu nehmen, ist der Betriebsrat spätestens eine Woche vor der Einstellung zu informieren.